BM Partner vertritt zahlreiche inländische und internationale Mandanten vor deutschen Gerichten. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch die gerichtliche Geltendmachung bestehender Ansprüche. Aufgrund einer engen Zusammenarbeit mit internationalen Kanzleien ist es uns möglich, Ihre Ansprüche auch im Ausland geltend zu machen.
BM Partner versteht die streitige Auseinandersetzung vor Gericht jedoch nur als einen von mehreren Wegen um seinen Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgeschaltet ist grundsätzlich die detaillierte Aufbereitung des Sachverhaltes, die gründliche Aufklärung unseres Mandanten über seine rechtliche Situation sowie die Abwägung ob es sinnvoll und möglich ist, die Streitigkeiten im Sinne unseres Mandanten zunächst ohne langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen außergerichtlich beizulegen. Sollte ein Gerichtsprozess notwendig sein, führen wir ihn entschlossen und mit Nachdruck. BM Partner setzt Ihre Ansprüche auch im Zwangsvollstreckungsverfahren durch.