Wir beraten Sie in Hinblick auf alle Arten handelsrechtlicher Verträge nach spanischem Recht, wie Kauf- und Lieferverträge (Mängelrechte, Gefahrübergang, Verjährung, anwendbares Recht, Gerichtsstand…), Handelsvertreterverträge, Vertriebsverträge, sowie zum spanischen Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und dem Verbraucherrecht Spaniens.